Kosten absetzen

Arbeitnehmer, die sich dazu entschließen, nach Feierabend an einer berufsbegleitenden Weiterbildung teilzunehmen, investieren viel Zeit und Geld. Hierbei handelt es sich selbstverständlich um eine lohnenswerte Investition in die Zukunft, dennoch kann eine Fortbildung schnell zu einer großen Belastung werden. Aufgrund der durchschnittlich recht hohen Fortbildungskosten machen insbesondere finanzielle Sorgen Fortbildungs-Teilnehmern oft sehr zu schaffen.

Wer sich dennoch für eine Weiterbildung entscheidet, muss sich für gewöhnlich stark einschränken und zumindest für die Dauer des Abendkurses oder Fernstudiums seine persönlichen Bedürfnisse zurückstellen. Die Möglichkeit, die Kosten einer Fortbildung von der Steuer abzusetzen, erweist sich hierbei also als sehr hilfreich und kann durchaus zu einer Entspannung der finanziellen Situation beitragen.

So hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Jahren festgelegt, dass man eine Weiterbildung als Werbungskosten komplett absetzen kann, sofern diese zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses dient. Folglich lassen sich die Kosten einer beruflichen Fortbildung zu 100% in der alljährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Teilnehmer eines Fernstudiums oder einer anderen Weiterbildungs-Maßnahme müssen aber in der Lage sein, dem Finanzamt gegenüber den beruflichen Nutzen der jeweiligen Fortbildung glaubhaft zu machen. Hierbei spielt es aber keine Rolle, ob die Fortbildung einem Aufstieg auf der Karriereleiter oder dem Wechsel in eine vollkommen andere Branche dienen soll. Die Höchstgrenze bei den Werbungskosten liegt bei 4.000 Euro und deckt in der Regel die gesamten Lehrgangsgebühren ab. Sollten diese jedoch darüber hinaus gehen, lassen sich diese als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

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