Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub wurde hierzulande zwischen den 70er- und 80er-Jahren als besondere Form des Urlaubs eingeführt. Wie der Name bereits aussagt dient ein solcher Bildungsurlaub nicht der Erholung der Mitarbeiter, sondern derer Weiterbildung. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von einer Bildungsfreistellung gesprochen, da ein Unternehmen seine Mitarbeiter hierfür von der Arbeit freistellt. Im Gegensatz zu gewöhnlichem Urlaub muss man für einen Bildungsurlaub also nicht frei nehmen, sondern wird von seinem Arbeitgeber freigestellt.
Wer die Doppelbelastung einer berufsbegleitenden Weiterbildung fürchtet, sollte sich also unbedingt mit dem Thema Bildungsurlaub auseinandersetzen. Denn hierbei muss man nicht nach Feierabend noch die Schulbank drücken und lernen, sondern nimmt an einer speziellen Blockveranstaltung von mehreren Tagen teil. Für die Dauer des Bildungsurlaubes wird man zudem von der Arbeit befreit und kann sich somit vollkommen auf den Lernstoff konzentrieren.
Obwohl die Möglichkeit eines Bildungsurlaubes in Deutschland also schon seit mehreren Jahrzehnten besteht, machen nur die wenigsten Arbeitnehmer von ihrem Recht Gebrauch. Dies liegt im Wesentlichen an der Unwissenheit vieler Berufstätiger, denn nur recht wenige Unternehmen informieren ihre Mitarbeiter über ihren Anspruch auf Bildungsurlaub. Wer sich aber selbst aktiv hierum kümmert, wird von seinem Chef gerne freigestellt und hat bei der Beantragung eines Bildungsurlaubes keine Probleme zu erwarten.